Frage des Monats vom Dezember 2016
? Herr B. aus O. ist berufstätig und hat Epilepsie. Er möchte wissen, welche Rehabilitationsleistungen für ihn infrage kommen, damit er weiterhin seinen Arbeitsplatz erhalten kann.
Juliane Schulz Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen

Es gibt eine Reihe chronischer Erkrankungen, die eine systematische und umfassende Rehabilitation erfordern. Das gilt insbesondere für Epilepsien und die daraus resultierenden Konsequenzen. Leistungen zur Rehabilitation sind Aufgabe der verschiedenen Sozialversicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung).

Eine wesentliche Zielsetzung der Rehabilitation besteht darin, den Betroffenen zu helfen, ihre körperlichen, beruflichen und sozialen Fähigkeiten wiederzuerlangen bzw. zu erhalten, sowie Beeinträchtigungen und Einschränkungen abzuwenden, die sich als bleibende Folge der chronischen Erkrankung ergeben.

Die Rehabilitationsleistungen unterteilen sich in medizinischen-, beruf-
liche oder soziale Rehabilitationsmaßnahmen. Die Dauer stationärer Rehabilitationsleistungen liegt in der Regel bei drei Wochen, bei ambulanten Rehabilitationsleistungen bei höchstens 20 Behandlungstagen. Die Regeldauer von stationären Maßnahmen für Kinder unter 14 Jahren beträgt vier bis sechs Wochen. Sofern es medizinisch notwendig erscheint, kann jeweils eine Verlängerung beantragt werden.

Informationen oder Adressen zu geeigneten Rehabilitationseinrichtungen bekommt man bei den jeweiligen Krankenkassen oder dem Rentenversicherungsträger.

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